EuGH-Urteil und Wolfsschutz

2. August 2024

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EuGH-Urteil stärkt Wolfsschutz: Schutzmaßnahmen gehen vor, Abschuss nur in Ausnahmefällen
Der Europäische Gerichtshof hat Grundsätze für den Abschuss von Wölfen festgelegt. Demnach dürfen die Tiere nur im absoluten Ausnahmefall abgeschossen werden, wirtschaftliche Gründe allein reichen dafür nicht immer aus. https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1357764.html

Folgen des Urteils für Deutschland
Insgesamt gibt es derzeit etwa 1.300 Wölfe in Deutschland. 2022 wurden 4.300 Nutztiere verletzt oder getötet, davon 3.800 Schafe. Die Umweltminister von Bund und Ländern hatten sich Ende letzten Jahres darauf geeinigt, das Naturschutzrecht zum Wolf neu auszulegen.
So sollen Abschüsse in Gebieten, in denen häufiger Wolfsrisse vorkommen, jetzt einfacher möglich sein. Schon wenn ein Wolf zum ersten Mal Zäune überwindet und Schafe reißt, sollen in einem gewissen Zeitraum in dem betroffenen Gebiet Wölfe getötet werden können, auch ohne DNA-Test.
Ob diese Praxis in Deutschland mit der Grundsatzentscheidung des EuGH vereinbar ist, muss jetzt geprüft werden. Denn der EuGH betont ausdrücklich den Vorrang von Schutzmaßnahmen vor Abschüssen, auch wenn sie hohe Kosten verursachen. Und er sagt: Ernste wirtschaftliche Schäden rechtfertigen einen Abschuss nur, wenn klar ist, welches Wolfsexemplar Tiere gerissen hat. Aktenzeichen C-601/22
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-urteil-wolf-100.html

Regionale Regeln zum Abschuss sind illegal
Das höchste europäische Gericht hat den Schutz von Wölfen in Spanien gestärkt. Wenn der Zustand der Tiere auf nationaler Ebene schlecht sei, dürfe nicht einfach in einzelnen Regionen gejagt werden, in denen es Wölfen etwas besser gehe, entschieden die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
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