Wölfe sind auch dann streng geschützt, wenn sie in menschlichen Siedlungsgebieten auftauchen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11.06.2020 entschieden. Die Schutzverpflichtung aus der Habitatrichtlinie gelte für das gesamte „natürliche Verbreitungsgebiet“, unabhängig davon, ob die Tiere sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden.
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Hier finden Sie die vollständige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
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