Schutz für Wölfe gilt auch in menschlichen Siedlungsgebieten

16. Juni 2020

Wölfe sind auch dann streng ge­schützt, wenn sie in mensch­li­chen Sied­lungs­ge­bie­ten auf­tau­chen. Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof mit Ur­teil vom 11.06.2020 ent­schie­den. Die Schutz­ver­pflich­tung aus der Ha­bi­ta­tricht­li­nie gelte für das ge­sam­te „na­tür­li­che Ver­brei­tungs­ge­biet“, un­ab­hän­gig davon, ob die Tiere sich in ihrem ge­wöhn­li­chen Le­bens­raum, in Schutz­ge­bie­ten oder aber in der Nähe mensch­li­cher Nie­der­las­sun­gen be­fin­den.
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Hier finden Sie die vollständige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

 

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