So Nicht ! GzSdW fordert: Wolfmanagement muss auf den Prüfstand

14. Februar 2021

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Presseerklärung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. zum Abschuss der Wolfs-Fähe in Löningen

(Rumeltshausen, 12.02.2021)
Wie das Niedersächsische Umweltministerium mitgeteilt hat, wurde In der Nacht zum Donnerstag, 11. Februar 2021 die letale Entnahme eines Wolfs aus dem Rudel Herzlake vollzogen. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe kritisiert das Vorgehen des Ministeriums auf das Schärfste. „Mit dem Vorgehen des Ministeriums, diese und vermutlich einige weitere Ausnahmegenehmigungen geheim zu halten, wurde den Naturschutzverbänden jegliche Möglichkeit genommen, vor einem Abschuss die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zu bewerten und eventuell überprüfen zu lassen“, so Peter Blanché, 1. Vorsitzender der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.

Fraglich ist, auf welcher Grundlage die Ausnahmegenehmigung für den Rüden GW 111m (entnommen wurde die Fähe), die bislang nicht öffentlich ist, vollzogen wurde. Der offiziellen Risstabelle des NLWKN sind im gesamten Jahr 2020 für den oben genannten Rüden überwiegend nur Übergriffe auf ungeschützte Weidetiere zu entnehmen. Das rechtfertigt keinen Abschuss! Lediglich bei einem Übergriff am 1. April war Herdenschutz vorhanden, bei einem weiteren Fall am 10. Januar eingeschränkter Herdenschutz. Ein Fall vom 24. Januar ist laut Tabelle nach mehr als einem Jahr noch „in Bearbeitung.“

Peter Blanché kritisiert, „wenn Minister Lies in seiner Erklärung vom 11.02.2021 ausführt, dass in einem einzigen Betrieb Schäden von 50 000.- € entstanden seien, dann stellt sich die Frage, ob hier eine tierschutzwidrige Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Tierhalter und/oder mangelhafte/fehlende Beratung und Unterstützung des Tierhalters durch das niedersächsische Wolfsmanagement vorliegt.“

Der vom BNatSchG geforderte und in der neuen Niedersächsischen Wolfsverordnung festgeschriebene „enge zeitliche und räumliche Zusammenhang“ einer Entnahme, wenn ein Wolf dabei nicht genau identifiziert werden kann, ist im vorliegenden Fall offenbar nicht eingehalten worden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte bereits gefordert, den engen und räumlichen Zusammenhang genau zu definieren.

Auch deshalb darf bezweifelt werden, dass der Abschuss der Fähe für den Herdenschutz in der Region irgendeinen Nutzen bringt.

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe fordert, dass das Umweltministerium in Zukunft an Stelle von Abschüssen vermehrt auf effektiven Herdenschutz setzt und die Finanzierung und Beratung der Tierhalter intensiviert. Mit einer Weidetierprämie sollte zudem die finanzielle Situation der Tierhalter verbessert werden. (Quelle)

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