Totfundmonitoring zum Wolf. NABU fordert Aufklärung der Artenschutzkriminalität

30. Juli 2024

Töten einer geschützten Tierart ist kein Kavaliersdelikt

Berlin – Wie das Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) meldet, wurde dort der 1000. tote Wolf seziert und untersucht. Die weitaus größte Zahl, drei Viertel der Totfunde, gehen auf Verkehrsunfälle zurück. Seit dem Jahr 2000 betraf dies 838 Wölfe. Unfälle mit Wildtieren sind nicht immer vermeidbar, jedoch sollten an Unfall-Hotspots Grünbrücken zur gefahrlosen Querung von Straßen erwogen werden. Auch eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Fahren, vor allem in der Dämmerung, kann Wildunfälle reduzieren.

Etwa jeder zehnte tot aufgefundene Wolf in Deutschland wurde jedoch illegal geschossen. „Das Töten einer geschützten Tierart ist eine Straftat und kann nicht als Kavaliersdelikt abgetan werden“, betont Marie Neuwald, NABU-Expertin für Wölfe und Beweidung. In den fast 25 Jahren seit der Rückkehr der Wölfe ist in keinem einzigen Fall der 95 illegal getöteten – und auch gefundenen – Wölfe der oder die Täter*in überführt worden. In wenigen Fällen führte eine Selbstanzeige zur Aufklärung der Tat. Neuwald: “Das zeigt, dass Artenschutzkriminalität bisher nicht konsequent verfolgt wird. Artenschutz muss von den ermittelnden Behörden ernst genommen werden.”  Denn nicht nur Wölfe sind regelmäßig Opfer illegaler Tötungen, sondern auch andere geschützte Tiere wie Greifvögel, Luchse oder Wildkatzen. Illegale Abschüsse vereiteln immer wieder gezielt die Etablierung von Luchsen in Auswilderungsprojekten. „Heimische Tiere haben ein Recht darauf, wieder in ihren angestammten Lebensraum zurückzukehren – vor allem, wenn sie zuvor vom Menschen dort ausgerottet wurden“, so Neuwald.

Wo dies zu Konflikten mit Interessen des Menschen führt, müssen alle Beteiligten gemeinsam Lösungen für das Zusammenleben mit heimischen Wildtieren finden. Die Anwesenheit von Wölfen bedeutet vor allem für die Weidetierhaltung neue Herausforderungen, da Weidetiere vor Übergriffen geschützt werden müssen. „Es gibt schon heute wirksame Möglichkeiten des Herdenschutzes. Nun müssen wir gemeinsam daran arbeiten, dass dieser Herdenschutz auch in der Fläche angewandt wird. Dabei brauchen die Betriebe Unterstützung, vor allem durch finanzielle Förderung des Mehraufwands“, so Neuwald. Eine regelmäßige Bejagung von Wölfen lehnt der NABU als nicht zielführend ab, weil so keine Weidetierrisse verhindert werden könnten. Der schon heute illegal praktizierte Abschuss von Wölfen zeige, dass dies Wölfen nicht beibringe, Abstand zu Weidetieren zu halten. In Ausnahmefällen, in denen Wölfe den empfohlenen Herdenschutz nachweislich überwunden haben, kann ein Abschuss des Tieres als letzte Option offiziell angeordnet werden. Neuwald: „Die meisten Risse an Weidetieren in Deutschland geschehen allerdings ohne vorab angewandten Herdenschutz – hier ist noch enormer Nachholbedarf.“ (www.nabu.de)

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